Covid-19 Tests

Aufgrund hoher Nachfrage in Folge der Aktualisierung der nationalen Teststrategie haben wir uns entschieden, auch die Durchführung von Abstrichen für den Nachweis einer Covid-19 Infektion in unserer Praxis anzubieten. Wir haben dafür eine tägliche Infekt-Sprechstunde eingerichtet, um die Abläufe in der Praxis so gestalten zu können, dass wir sowohl Patienten wie auch Praxispersonal maximalen Schutz bieten können.

Im folgenden die Antworten auf einige häufige Fragen im Zusammenhang mit Covid-19 Tests in unserer Praxis:

Was kann getestet werden?

Wir können auf eine aktuelle Coronainfektion testen und/oder testen, ob es bereits zu einer Coronainfektion gekommen ist. Diese Tests unterscheiden sich grundlegend:

  1. Um eine aktuelle Infektion nachzuweisen oder auszuschliessen wird in der Praxis ein Nasen-/Rachenabstrich genommen, der im Labor auf Covid-19 Erreger untersucht wird. Damit kann nachgewiesen oder ausgeschlossen werden, dass zum Zeitpunkt des Tests eine Corona-Infektion vorliegt.
  2. Um dagegen eine mindestens 6 Wochen zurückliegende Corona-Infektion nachzuweisen wird in der Praxis Blut abgenommen, das im Labor auf spezifische Covid-19 Antikörper untersucht wird. Mit diesem Test kann man herausfinden, ob man bereits eine Corona-Infektion hatte und derzeit immun ist.
Wer kann in der Praxis getestet werden?

Tests können für Kinder und Erwachsene durchgeführt werden. Wir testen in unserer Praxis alle Patienten die relevante Erkrankungssymptome zeigen, um eine Covid-19 Infektion zu erkennen oder auszuschliessen. Auch für Gesunde kann der Test auf Wunsch durchgeführt werden.

Der Gesetzgeber hat einige Sonderfälle definiert (s. nationale Teststrategie), bei denen Gesunde Tests kostenfrei durchführen lassen können (z. B. innerhalb von 72h nach Rückkehr aus einem Risikogebiet, als Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen etc.) – diese kostenfreien Tests werden aus Abrechnungsgründen in speziellen Testzentren z. B. an Flughäfen oder in speziellen Infektpraxen durchgeführt.

Rufen Sie uns im Zweifel an um die richtigen Schritte abhängig von Ihrer Situation zu klären.

Wie erfolgt die Abrechnung mit der Versicherung?

Die Kosten eines vom Arzt angewiesenen Covid-19 Tests werden von allen privaten Krankenversicherungen übernommen. Es gibt drei Ausnahmen zu beachten:

  1. Ist ein Test nicht medizinisch indiziert (also z. B. keine relevanten Symptome, kein Kontakt zu Infizierten, kein Aufenthalt in Risikogebieten) werden die Testkosten möglicherweise nicht von der Versicherung übernommen
  2. Unter bestimmten Umständen (s. nationale Teststrategie) darf man sich kostenfrei auf Covid-19 testen lassen, auch wenn keine Symptome vorliegen. Diese Kostenfreiheit wird technisch über eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen geregelt. Als privatärztliche Praxis können wir diese Abrechnung nicht vornehmen und die Tests daher nicht kostenfrei durchführen.
  3. Tests auf zurückliegende Corona-Infektionen (Antikörpertest) werden nicht von Versicherungen übernommen.
Wie wird verhindert dass Patienten mit Covid-19 Infektion andere Patienten anstecken?

Wir haben die Abläufe für die Infekt-Sprechstunde so definiert, dass alle relevanten Hygienevorschriften des RKI und des Gesundheitsamtes eingehalten werden. Alle Praxismitarbeiter tragen entsprechende Schutzkleidung. Darüber hinaus stellen wir sicher, dass Patienten sich nicht in der Praxis begegnen und auch nicht im Wartezimmer warten. Dafür ist eine genaue Terminvergabe unerlässlich.

Kann ich kurzfristig für einen Test vorbei kommen?

Um die Hygieneabläufe einhalten zu können sowie für erste Abklärungen ist eine Terminabsprache unerlässlich. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch mit uns Kontakt auf. Wir haben die Infekt-Sprechstunde täglich eingerichtet um auf kurzfristige Anfragen reagieren zu können.

Wie lange muss ich auf das Ergebnis warten?

Die Ergebnisse liegen in der Regel am nächsten Tag vor. Wir teilen Ihnen das Testergebnis mit, sobald es laborsicher vorliegt.