Impfberatung in unserer Praxis

Für Menschen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen gilt in Deutschland seit dem 1. März 2020 eine Impfpflicht gegen Masern. Das dazugehörige Gesetz wurde bereits 2019 beschlossen und macht den Nachweis einer Masernimmunität zur Voraussetzung z. B. für den Besuch von Schulen, Kitas, oder auch für die Arbeit in Lehr- und Betreuungseinrichtungen. Dies, zusammen mit den COVID-19 Erfahrungen der letzten Monate, hat für viele unserer Patienten und Eltern Impfschutz zu einem wichtigen Thema werden lassen. Wir haben daher in den letzten Wochen viel Zeit in Impfberatung und die Erstellung individueller Impfpläne investiert.

Den Eltern und Patienten ist insbesondere eine ausführliche und individuelle Impfberatung wichtig. Der Impfstatus kann aus verschiedenen Gründen sehr unterschiedlich und lückenhaft sein. Wir sehen unsere Aufgabe darin, uns für das Thema Impfen ausreichend Zeit zu nehmen und auf Ihre Bedürfnisse einzugehen, um mit Ihnen gemeinsam einen Weg für einen optimalen Impfschutz zu finden. Alle Impfungen selbst werden bei uns nur nach ärztlicher Gesundheitsbeurteilung durchgeführt.

Sollten Sie Fragen zu Impfschutz im Allgemeinen oder zu Ihrem persönlichen Impfstatus oder dem Ihres Kindes haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin.